Die Rentner können in den kommenden Jahren ihr Lebensniveau im Alter nur halten, wenn sie neben der gesetzlichen Rente freiwillig zusätzlich eine Altersvorsorge aufbauen. Dazu hat der Staat in den letzten Jahren mehrere geförderte Modelle geschaffen. Nur wer diese Möglichkeiten auch nutzt, kann im Alter ohne finanzielle Einschnitte seinen Lebensabend genießenFür Arbeitnehmer und Angestellte ist die Riester Rente zur beliebtesten freiwilligen Altersvorsorge geworden. Das zeigen die bisherigen Abschlüsse von Riester Verträgen.
Seit 2008 besteht nun auch die Möglichkeit mit Riester Verträgen selbst genutzten Wohnraum, oder Genossenschaftsanteile zu finanzieren. Wer einen Riester Vertrag besitzt, oder neu abschließt, kann Teile des Geldes, oder auch alles zur Finanzierung von eigen genutzten Wohnraum, oder auch zum Kauf von Genossenschaftsanteilen verwenden. Auch der Abschluss von Bausparverträgen ist damit möglich.Die Förderung für Wohn-Riester beträgt damit auch für den Versicherungsnehmer im Jahr bis zu 154 ? (mit Ehepartner 308 ?) und für jedes Kind bis zu 185 ?, bzw. 300 ? wenn es ab 2008 geboren wurde. Auch Darlehenstilgungen sind als Altersvorsorge unter den genannten Bedingungen förderfähig. Bis maximal 2100 ? Zinsen sind absetzbar.In der Aufbauphase sind die Beiträge auch zu Wohn-Riester steuerfrei.Auch bei Harz IV, oder Insolvenz erfolgt für die Einzahlungen keine Anrechnung.Im Rentenalter gibt es dann eine so genannte nachgelagerte Besteuerung. Die Steuerschuld wird auf 25 Jahre hoch gerechnet und fiktiv mit dem Vorteil des mietfreien Wohnens bemessen. Diese fällige Besteuerung kann dann über 25 Jahre in Raten gezahlt werden, oder sie wird in einer Summe sofort mit 25 % Erlass beglichen.
Mit Wohn-Riester wurde bei der freiwilligen privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit geschaffen, von der in erster Linie Normalverdienende Familien mit Kindern profitieren können. Damit wurde auch ein gewisser Ausgleich für den Wegfall der Eigenheimzulage erreicht. Doch auch Besserverdienende können mit Wohn-Riester geförderten Wohnraum für den Eigenbedarf erwerben.